von Markus Scheufele Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat die Forderung der VG Media zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgelehnt. Das klingt erstmal positiv, ist aber auch kein Trost für deutsche Suchmaschinen-Start-ups und News-Aggregatoren, die damit rechnen müssen von den Verwertungsgesellschaften dafür verklagt zu werden, dass sie Snippets von Pressemeldungen anzeigen. Je länger die Rechtsstreitigkeiten hierzu andauern und die Bundesregierung am unsinnigen Leistungsschutzrecht festhält, desto mehr wird die Vielfalt solcher innovativen Dienste in Deutschland einbüßen. Die Krone wird dem Ganzen durch den Vorschlag der Schiedsstelle aufgesetzt, dass bis zu sieben Wörter eines Snippets kostenfrei sein sollen – abgeleitet von den sieben Privatkopien, die man z.B. von Zeitungsartikeln anfertigen kann. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder dazu in der heutigen Presseinformation: „Von sieben Fotokopien eines Zeitungsartikels zu sieben Worten bei Suchergebnissen im Web zu kommen, ist schon bemerkenswert. So hätte man auch eine maximale Länge von sieben Buchstaben pro Wort, sieben Snippets...
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