Die DSGVO, gerade in aller Munde, ist nur eine von vielen rechtlichen Herausforderungen für Startups. Auch Fragen rund um Startup-Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung, Geistiges Eigentum (IP) oder Informationstechnologie (IT) beschäftigen junge Unternehmen von Anfang an.
In einem kompakten Crashkurs Recht für Startups am 21. Juni in München greifen wir diese Fragen auf und erläutern zusammen mit erfahrenen Partnern der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke Best Practices sowie Do’s und Dont’s in den einzelnen Unternehmensbereichen.
Wann & Wo
- Donnerstag, 21. Juni, 16:45 – 19:00 Uhr, Networking bei Drinks und Snacks im Anschluss
- Osborne Clarke, Nymphenburger Str. 1, 80335 München
Agenda
16:45 Empfang
17:00 Venture Capital & Alternativen – Do’s und Dont’s der Startup-Finanzierung
Robin Eyben, LL.M., Partner; Osborne Clarke
- Wie findet man den besten Investor?
- Vor- und Nachteile einzelner Finanzierungsformen
- Vorbereitung und Prozess der Finanzierung
- nteraktive Term Sheet-Verhandlung
17:40
- Mitarbeiterbeteiligungen Best Practices – Wie motivieren Startups ihre wichtigsten Mitarbeiter?
- Martin Sundermann, Partner; Osborne Clarke
- Psychologie der Mitarbeiterinzentivierung
- Klassische Bonussysteme
- Virtuelle und andere Stock Option Programme (VSOPs/ESOPs/EIPs)
18:20
- Geistiges Eigentum (IP) und Informationstechnologie (IT)
- Tim Reinhard, Partner; Osborne Clarke
- Innovationen und Kreationen – Schutz und Verwertung
- Kundenwerbung, Social Media und Tracking – Datenschutz Basics
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Optimale Umsetzung für Startups
19:00 Networking bei Drinks und Snacks
Wenn ihr mit dabei sein wollt oder Fragen zu dem Event habt meldet euch gerne bei Patrick.
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