Die Rechtsverordnung macht den Weg frei für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept und auch der Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde inzwischen veröffentlicht. Höchste Zeit also, eure letzten Fragen zu beantworten, bevor die ersten Anträge für das DiGA-Verzeichnis gestellt werden können. Daher bitten wir das Innovationsbüro des BfArM am 14. Mai in unser virtuelles Sprechzimmer.
Wann & wo:
- Wann: 14. Mai 2020, 10:00-11:30 Uhr
- Wo: Webmeeting (Zugangslink folgt nach Anmeldung per E-Mail)
- Anmeldung: https://register.gotowebinar.com/register/5399753687736609803
Um einen effizienten Ablauf mit größtmöglichem Erkenntnisgewinn zu gewährleisten, möchten wir eure Fragen an das BfArM vorab sammeln und strukturieren. Welchen Beitrag könnt ihr leisten, um im August unter den ersten DiGAs zu sein, die in die Regelversorgung übernommen werden? Welche Komplikationen drohen? Schickt uns daher bitte eure Fragen an das BfArM bis zum 10. Mai an m.fritsche@bitkom.org.
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