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Reformpakt für das Urheberrecht bremst Start-ups aus

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von Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht Bitkom e.V.

Die Europäische Kommission macht es der Start-up-Szene mal wieder schwer. Am 14. September diesen Jahres veröffentlichte Kommissar Günther Oettinger seine Vorschläge zu einer Urheberrechtsreform – Entwürfe für zwei Richtlinien und zwei Verordnungen. Mit diesem Reformpakt will die Kommission das Urheberrecht für einen digitalen Binnenmarkt fit zu machen. Was die Kommission dabei verkennt ist, dass sie die Start-up-Szene in Europa in vielen Bereichen ausbremst, in die Rechtsunsicherheit entlässt, Investoren verprellt und damit ausschließlich außereuropäischen Start-ups den Weg frei macht für spannende Innovationen.

Zwei Regelungsvorschläge sind dabei von besonderer Brisanz: die Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (vgl. dazu auch unser letzter Blog-Beitrag vom 30.5.2016) und die Verpflichtung von Hostprovidern, so genannte Content-ID-Systeme zu implementieren.

Leistungsschutzrecht soll in ganz Europa gelten

Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Art. 11 des Richtlinienentwurfs über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) soll erreicht werden, dass Online-Dienste Presseverlage an ihren Einnahmen beteiligen. Es hat mit seiner Einführung 2013 in Deutschland (§ 87f Urheberrechtsgesetz) schon massiven Schaden angerichtet. Nun soll es auch in ganz Europa gelten – dies nur in mehrfach verschärfter Form: Zahlen sollen nicht nur Suchmaschinen und Newsaggregatoren, sondern alle – von denen, die Internetinhalte in irgendeiner Form indexieren und analysieren, bis hin zum Verbraucher, der einen Link plus Textsnippet zu einem spannenden Onlineartikel auf irgendeiner Plattform postet. Dabei wären nicht nur ein Jahr alte Presseerzeugnisse geschützt (so die Regelung in Deutschland), sondern alle Presseerzeugnisse der letzten 20 Jahren.

Auf Start-ups kommen massive Kosten zu

Mit Content-ID-Systemen soll es ermöglicht werden, urheberrechtlich geschütztes Material auf den Plattformen zu identifizieren. Dies ist zwar per se nicht schlecht. Aber mit dem Regelungsvorschlag der Kommission (Art. 13 des o.g. Richtlinienentwurfs) ist völlig unklar, wer alles verpflichtet sein soll, solche Content-ID-Systeme einzusetzen. Auch ist nicht ganz deutlich, ob der Onlinedienst vielleicht sogar verpflichtet sein soll, die gehosteten Inhalte regelmäßig zu filtern – Maßnahmen, die seit den Anfängen des Internets bewusst unterbunden werden. Für Start-ups sind aber neben der Rechtsunsicherheit auch die verbundenen Kosten verheerend. Google/YouTube musste allein 60 Millionen Euro für sein Content-ID-System investieren.

Beteiligt Euch an der Debatte und wehrt Euch gegen diese Regelungsvorschläge. Gerne unterstützen wir Euch dabei. Meldet euch hierfür einfach per Mail bei Lucie. Die offiziellen Stellungnahmen von Get Started und Bitkom findet ihr hier.

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