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Datenschutz-Grundverordnung bereitet vielen Startups Probleme

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Seit Wochen gibt es im Internet Tipps und Ratschläge, wie sich Unternehmen und Startups auf die ab dem 25. Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, richtig vorbereiten können. Nur noch drei Wochen haben sie Zeit – dann müssen alle die Vorgaben der DSGVO umgesetzt haben. Ebenso wie viele große und mittelständische Unternehmen sind jedoch auch die meisten Startups davon noch ein gutes Stück entfernt, wie eine aktuelle Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Startups zeigt.

Nur 9 Prozent haben die Umsetzung abgeschlossen

Demnach gibt nur jedes Elfte (9 Prozent) an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 Prozent haben zumindest bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. In jedem dritten Startup (32 Prozent) ist man bislang aber gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben. Und rund jedes Siebte (15 Prozent) hat noch großen Nachholbedarf: 11 Prozent haben zwar von der DSGVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 Prozent wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 Prozent ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

Trotzdem sind die neuen Datenschutzregeln für die große Mehrheit aller Startups ein Thema. Viele werden es aber schwer haben, die Vorgaben bis zum Stichtag vollständig zu erfüllen, auch weil in den jungen Unternehmen häufig nur wenige Mitarbeiter und geringe Ressourcen zur Verfügung stehen. Wichtig ist auf jeden Fall, die Umsetzung konsequent voranzutreiben und nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist allemal besser vorweisen zu können, dass man mitten in der Umsetzung ist, als einer Aufsichtsbehörde mit leeren Händen gegenüberzustehen. Zugleich sollten die Behörden mit Augenmaß vorgehen, damit auch mit dem neuen Datenschutz innovative Geschäftsmodelle möglich sind und Gründern das Leben hierzulande nicht unnötig erschwert wird.

Bitkom stellt kostenlose Leitfäden zur Verfügung

Ab 25. Mai 2018 droht Unternehmen, die die Vorgaben der DSGVO nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist nicht einhalten, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Viele Unternehmen müssen dazu erst einmal ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen, das sie eigentlich schon nach alter Rechtslage hätten haben müssen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: „Datenübermittlung in Drittstaaten“, „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie die „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Alle Informationen stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit.

DSGVO-Workshop für Health Startups

Insbesondere für Health Startups, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten, ist eine gezielte Vorbereitung und Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften alternativlos. Andernfalls drohen Strafen, die für Startups finanziell kaum zu verkraften wären. In einem praktisch ausgerichteten DSGVO-Workshop für Health-Startups am 8.5.2018 möchte Get Started euch deshalb auf den letzten Metern die Werkzeuge an die Hand geben, die euch bei der DSGVO-Umsetzung von Anfang an auf die sichere Seite stellen. Thanos Rammos, Salary Partner der Kanzlei Taylor Wessing und Experte für Datenschutzrecht im Healthcare-Bereich, wird in einem kompakten zweistündigen Workshop die wichtigsten Fragen der DSGVO für Health-Startup klären. Alle Infos zu der Veranstaltung findet ihr hier.

 

 

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