Die Regierungsfraktionen haben ihre Änderungsanträge vorgelegt. Und machen Druck. Immer wieder war in den vergangenen neun Monaten Kritik an einem Medikationsplan auf Papier laut geworden. Nun verlangt der Gesetzgeber, dass der besagte elektronische Medikationsplan enger mit den Vorarbeiten der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zur sogenannten Arzneimitteltherapiesicherheit gekoppelt wird. Der Medikationsplan soll nicht länger eine eigenständige Anwendung – also ein Schlusspunkt – sein, sondern die Vorstufe für eine umfassendere Arzneimitteltherapiesicherheit (z.B. Wechselwirkungschecks) bilden wird. Es gibt schon einige Apotheken, die in die gleiche Richtung gehen. Und der Zeitplan ist ehrgeiziger: der Medikationsplan muss bis Ende 2017 fertig gestellt werden. Für innovative Healthcare-Dienste werden das Patientenfach und die Planungen zur Patientenakte wichtig. Patienten sollen verlangen können, dass zum Beispiel Daten der elektronischen Patientenakte in das Patientenfach aufgenommen werden. Das Patientenfach erleichtert dem Patienten den Zugriff auf seine Daten – dieser kann diese ohne Unterstützung durch einen Arzt eigenständig einsehen und verwalten. Zudem...
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